Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab 3. September 2026

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Angebote der Webtree Solutions GmbH, Wiesentalwegli 2, 8222 Beringen, Schweiz (nachfolgend «Webtree»). Vertragspartner des Kunden ist ausschliesslich die Webtree Solutions GmbH.

Mit der Auftragserteilung anerkennt der Kunde diese AGB. Weichen die Bestimmungen einer individuellen Offerte oder einer schriftlichen Vereinbarung von diesen AGB ab, gehen sie diesen AGB vor. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, soweit Webtree ihnen schriftlich zugestimmt hat.

Diese AGB richten sich an Unternehmen, Selbständigerwerbende und Organisationen. Sie gelten nicht für Verträge mit Konsumentinnen und Konsumenten.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Offerten von Webtree sind während 30 Tagen ab Ausstellungsdatum gültig, sofern in der Offerte keine andere Frist genannt ist. Innerhalb dieser Frist hält Webtree an der Offerte fest.

Ein Vertrag kommt mit der Annahme der Offerte durch den Kunden in Textform (z.B. per E-Mail) zustande. Massgebend für den Leistungsumfang ist die angenommene Offerte. Spätere Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Zustimmung beider Parteien in Textform.

3. Preise und Vergütung

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), exklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Kosten Dritter (z.B. Domaingebühren, Bildlizenzen, Werbebudgets) sind nicht in den Preisen enthalten und werden separat oder direkt durch den Kunden getragen.

3.1 Monatliche Pakete

Webtree bietet Leistungspakete zu einem fixen Monatspreis an. Der monatliche Preis gilt für den im jeweiligen Angebot definierten Leistungsumfang. Nicht bezogene Leistungen eines Monats (z.B. enthaltene Stunden) verfallen am Monatsende und werden nicht übertragen oder rückvergütet, sofern die Offerte nichts anderes vorsieht.

Laufende Leistungen wie Anpassungen, Optimierungen oder Weiterentwicklungen werden im Rahmen des im Angebot vereinbarten monatlichen Umfangs erbracht. Sie begründen keinen Anspruch auf einen unbegrenzten Arbeitsaufwand. Vorhaben, die diesen Umfang überschreiten, stimmt Webtree vorgängig mit dem Kunden ab und offeriert sie separat; die Sätze richten sich nach Ziffer 3.2.

3.2 Stundensätze

Für Leistungen ausserhalb der monatlichen Pakete gelten folgende Stundensätze:

  • Regulärer Stundensatz: gemäss individueller Offerte (Mo bis Fr, 08:00 bis 20:00 Uhr)
  • Ausserhalb regulärer Arbeitszeiten und an Wochenenden: Zuschlag gemäss Offerte

Dies gilt insbesondere für Einzelprojekte, Nacharbeiten an bestehenden Projekten und Leistungen, die nicht durch ein Monatspaket abgedeckt sind. Arbeiten, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden dem Kunden vorgängig geschätzt und erst nach seiner Freigabe in Textform ausgeführt.

3.3 Preisstabilität und Teuerungsanpassung

Der vereinbarte Monatspreis eines Pakets ist ab Beginn des Pakets für 12 Monate fest. Beginnt das Paket später als der Vertrag (z.B. mit dem Go-Live), ist der Paketbeginn massgebend. Danach kann Webtree den Monatspreis höchstens einmal pro Kalenderjahr anpassen, und zwar höchstens im Umfang der Veränderung des Landesindexes der Konsumentenpreise (LIK) des Bundesamtes für Statistik seit der letzten Preisfestsetzung. Eine Anpassung wird dem Kunden mindestens 3 Monate im Voraus in Textform mitgeteilt und weist die Berechnung offen aus.

Ausserordentliche Kostensteigerungen. Steigen Kosten Dritter, die zur Erbringung der Leistung notwendig sind (insbesondere Hosting, Infrastruktur, Software-Lizenzen, Energie), erheblich stärker als der LIK, kann Webtree diese Mehrkosten auch während der Fixperiode und auch über den LIK hinaus weitergeben. Die Weitergabe ist auf die tatsächliche, nachgewiesene Kostensteigerung begrenzt und darf nicht zu einer Erhöhung der Marge führen. Webtree weist die Kostensteigerung auf Verlangen nach und kündigt die Anpassung mindestens 2 Monate im Voraus in Textform an.

Bei jeder Preisanpassung nach den beiden vorstehenden Absätzen kann der Kunde das Paket auf den Zeitpunkt kündigen, an dem die Anpassung wirksam würde. Darüber hinausgehende einseitige Preiserhöhungen sind nicht zulässig; ohne Zustimmung des Kunden gilt der bisherige Preis unverändert weiter.

Unberührt davon bleibt die einvernehmliche Änderung des Pakets. Wünscht der Kunde mehr Leistung pro Monat (z.B. zusätzliche Stunden, weitere Seiten, erweiterte Funktionen, Betrieb zusätzlicher Anwendungen) oder einigen sich die Parteien auf ein anderes Paket, kann der Monatspreis jederzeit angepasst werden. Voraussetzung ist in jedem Fall die vorgängige Absprache und die Zustimmung des Kunden in Textform (z.B. per E-Mail); der neue Preis und der neue Leistungsumfang werden dabei schriftlich festgehalten. Umgekehrt kann der Kunde jederzeit eine Reduktion des Leistungsumfangs verlangen, der Monatspreis wird dann entsprechend gesenkt. Die Fixperiode nach Absatz 1 beginnt mit einer solchen einvernehmlichen Änderung neu zu laufen.

3.4 Technische Weiterentwicklung

Webtree bestimmt die technische Basis der von ihr erbrachten Leistungen und kann diese weiterentwickeln oder wechseln (z.B. Wechsel des Frameworks, des Redaktionssystems oder der Hosting-Plattform), soweit der vereinbarte Leistungsumfang dabei mindestens gleichwertig erhalten bleibt.

Ein von Webtree veranlasster Wechsel der technischen Basis ist für den Kunden kostenlos und berechtigt nicht zu einer Preiserhöhung. Der dafür nötige Aufwand trägt Webtree. Erbringt Webtree auf der neuen Basis über den bisherigen Umfang hinausgehende Leistungen, gilt dafür der letzte Absatz von Ziffer 3.3: Der Kunde entscheidet, ob er die Erweiterung zum angepassten Preis bezieht oder beim bisherigen Umfang und Preis bleibt.

Ist der Weiterbetrieb auf der bisherigen technischen Basis für Webtree aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht mehr zumutbar und kommt keine Einigung über eine Anpassung zustande, kann Webtree das Paket nach Ziffer 4 ordentlich kündigen. Ein einseitiges Recht zur Preiserhöhung besteht auch in diesem Fall nicht.

4. Monatliche Pakete: Laufzeit und Beendigung

Monatliche Pakete haben eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten, sofern die individuelle Offerte nichts anderes vorsieht. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich das Paket automatisch auf unbestimmte Zeit und ist mit einer Frist von 30 Tagen auf das Ende eines Kalendermonats kündbar. Die Kündigung erfolgt in Textform (z.B. per E-Mail).

Das gesetzliche Recht beider Parteien, einen Auftrag jederzeit zu beenden (Art. 404 OR), bleibt in jedem Fall vorbehalten. Macht der Kunde davon vor Ablauf der Mindestlaufzeit Gebrauch, schuldet er die bis zum Beendigungszeitpunkt erbrachten Leistungen sowie die bis dahin angefallenen Auslagen. Erfolgt die Beendigung zur Unzeit, bleibt der Ersatz des daraus entstandenen Schadens vorbehalten.

4.1 Eigentum und Weiterbetrieb nach Vertragsende

Im Rahmen der monatlichen Pakete stellt Webtree die im jeweiligen Angebot definierten Leistungen bereit. Dazu können insbesondere Hosting, technischer Betrieb, Backups, Sicherheitsupdates, Überwachung, Reporting und Support sowie je nach gewähltem Paket Optimierungen und Weiterentwicklungen gehören. Massgebend für den konkreten Leistungsumfang ist die individuelle Offerte. Diese Leistungen sind Bestandteil des Pakets und enden mit dem Vertragsende.

Die Website selbst gehört dem Kunden, sobald die dafür vereinbarte Vergütung vollständig bezahlt ist (Ziffer 10). Eine Kündigung des monatlichen Pakets ändert daran nichts: Sie beendet ausschliesslich die betrieblichen Leistungen von Webtree, nicht die Rechte des Kunden an seiner Website.

Vor Vertragsende erhält der Kunde auf Wunsch und ohne zusätzliche Kosten eine vollständige Kopie seiner Daten: sämtliche Inhalte (Texte, Bilder, Dokumente), einen Datenbank-Export sowie die Übertragung der Domain und der zugehörigen Zugänge. Die Herausgabe des Quellcodes richtet sich nach Ziffer 10.

4.2 Unterstützung bei der Migration

Über die Herausgabe der Daten und des Quellcodes hinaus unterstützt Webtree den Kunden auf Wunsch beim Umzug zu einem anderen Anbieter: Einrichtung beim neuen Hoster, Übergabegespräch mit dem neuen Dienstleister, technische Begleitung der Umschaltung. Diese Unterstützung ist nicht Bestandteil des Monatspakets und wird nach effektivem Aufwand zu den Stundensätzen gemäss Ziffer 3.2 abgerechnet. Der Kunde erhält vor Beginn der Arbeiten eine Aufwandschätzung; die Unterstützung wird erst nach seiner Freigabe in Textform ausgeführt.

Nach einer Kündigung hält Webtree die Website während 30 Tagen über das Vertragsende hinaus betriebsbereit, damit der Umzug ohne Unterbruch stattfinden kann. Eine darüber hinausgehende Weiterführung des Betriebs kann gegen Entschädigung vereinbart werden.

5. Ergebniszusagen

Eine Ergebnisgarantie oder eine sonstige erfolgsabhängige Zusage gilt nur, wenn sie in der individuellen Offerte ausdrücklich vereinbart wurde. In diesem Fall werden die zu erreichenden Kriterien, der Messzeitraum, die Messgrundlage sowie die vereinbarte Nachbesserungsleistung in der Offerte festgehalten.

Ohne ausdrückliche Vereinbarung schuldet Webtree die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen, jedoch keinen bestimmten Erfolg hinsichtlich Rankings, Besucherzahlen, Sichtbarkeit, Umsatz oder Anzahl von Anfragen. Diese Werte hängen von Faktoren ab, die ausserhalb des Einflussbereichs von Webtree liegen, insbesondere von den Algorithmen der Suchanbieter und vom Wettbewerbsumfeld.

Die Pflicht zur mangelfreien Erbringung der vereinbarten Leistungen bleibt davon unberührt; für Abnahme, Mängel und Nachbesserung gilt Ziffer 9.

6. Anzahlung, Zahlungsbedingungen und Verzug

Webtree ist berechtigt, vor Projektbeginn eine Anzahlung von bis zu 50% des offerierten Betrags zu verlangen.

Massgebend ist das auf der jeweiligen Rechnung angegebene Zahlungsziel. Ist dort nichts vermerkt, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Für wiederkehrende Rechnungen aus monatlichen Paketen gilt in der Regel ein Zahlungsziel von 30 Tagen. Abweichende Fristen können in der Offerte oder mit dem Kunden individuell vereinbart werden; sie gehen der Regelung in diesem Absatz vor.

Nach Ablauf des Zahlungsziels und einer ersten Mahnung befindet sich der Kunde in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt läuft ein Verzugszins von 5% pro Jahr (Art. 104 OR). Ab der dritten Mahnung wird pro Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50 erhoben. Bleibt die Zahlung danach aus, leitet Webtree die Betreibung ein. Kosten eines beauftragten Inkassobüros werden dem Kunden nicht überwälzt.

Kein Abschalten der Website bei Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug wird die Website des Kunden nicht abgeschaltet. Webtree kann in diesem Fall ausschliesslich die laufenden Zusatzleistungen ruhen lassen (Weiterentwicklung, Optimierung, Anpassungen auf Zuruf, Reporting), und dies erst, nachdem sie den Kunden in Textform darauf hingewiesen und eine Nachfrist von 10 Tagen angesetzt hat. Der technische Betrieb der Website, einschliesslich Hosting, SSL, Backups und Sicherheitsupdates, läuft weiter.

Eine Einstellung des Betriebs kommt nur in Betracht, wenn eine Rechnung mehr als 90 Tage nach Fälligkeit offen ist und der Kunde zuvor in Textform mit einer Frist von mindestens 30 Tagen darauf hingewiesen wurde. Auch in diesem Fall erhält der Kunde vorgängig eine vollständige Kopie seiner Daten gemäss Ziffer 4.1.

7. Beendigung von Projektaufträgen

Beendet der Kunde einen Projektauftrag vor dessen Abschluss, sind sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen und angefallenen Auslagen vollumfänglich zu vergüten. Massgebend ist der tatsächliche Arbeitsfortschritt; Webtree weist diesen auf Verlangen aus.

Erfolgt die Beendigung zur Unzeit, bleibt der Ersatz des daraus entstandenen Schadens vorbehalten. Für monatliche Pakete gilt Ziffer 4.

8. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, auf Anfragen von Webtree innerhalb einer Arbeitswoche zu reagieren und die für die Leistungserbringung nötigen Inhalte, Angaben und Zugänge rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen seitens des Kunden können zu entsprechenden Terminverschiebungen führen.

Der Kunde stellt sicher, dass alle bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Logos etc.) frei von Rechten Dritter sind und keine Rechtsvorschriften verletzen. Der Kunde haftet für die von ihm gelieferten Inhalte und stellt Webtree von Ansprüchen Dritter frei, die aus diesen Inhalten entstehen.

Bei rechtswidrigen Inhalten kann Webtree den Vertrag nach erfolgloser Aufforderung zur Beseitigung mit sofortiger Wirkung kündigen. Bereits erbrachte Leistungen bleiben geschuldet; im Voraus bezahlte, noch nicht erbrachte Leistungen werden anteilig zurückerstattet.

9. Abnahme, Mängel und Browserkompatibilität

Die Browserkompatibilität wird für die jeweils aktuellen Versionen von Chrome, Safari, Firefox, Edge und Opera gewährleistet.

Der Kunde prüft die Leistung nach Fertigstellung und meldet Mängel in Textform. Mängel, die innerhalb von 30 Tagen nach Abnahme gemeldet werden, behebt Webtree kostenlos. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als genehmigt; Ansprüche wegen später gemeldeter Mängel sind ausgeschlossen.

Die Frist gilt nicht für Mängel, die Webtree arglistig verschwiegen hat. Nicht als Mangel gelten Beeinträchtigungen, die auf Eingriffe des Kunden oder Dritter, auf Änderungen an Drittsystemen oder auf unterlassene Aktualisierungen ausserhalb eines Wartungspakets zurückzuführen sind.

10. Urheberrecht, Nutzungsrechte und Quellcode

Mit vollständiger Bezahlung überträgt Webtree dem Kunden sämtliche übertragbaren Urheberrechte an den für ihn erstellten Werken und räumt ihm daran ein ausschliessliches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein. Der Kunde darf die Werke nutzen, verändern, weiterentwickeln, durch Dritte weiterentwickeln lassen und übertragen. Nicht übertragbar sind die Urheberpersönlichkeitsrechte der beteiligten Urheber (Art. 16 URG); Webtree verzichtet auf die Ausübung des Rechts auf Namensnennung im Werk.

Herausgabe des Quellcodes. Der Kunde erhält den für ihn individuell entwickelten Quellcode auf Anfrage als ZIP-Datei im aktuellen Stand, einschliesslich der zum Betrieb nötigen Konfigurationsdateien. Voraussetzung ist, dass sämtliche für das betreffende Projekt gestellten Rechnungen vollständig bezahlt sind. Solange eine Zahlung offen ist, besteht kein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes. Die Herausgabe selbst ist kostenlos; die Unterstützung bei einem Umzug zu einem anderen Anbieter wird nach Ziffer 4.2 nach Aufwand verrechnet.

Nicht übertragen werden Rechte an eingesetzten Standard- und Drittkomponenten (z.B. Frameworks, Bibliotheken, Schriften, Lizenzbilder); für diese gelten die Lizenzbedingungen der jeweiligen Anbieter. Wiederverwendbare Bausteine, die Webtree unabhängig vom konkreten Auftrag entwickelt hat, verbleiben bei Webtree; der Kunde erhält daran ein unbefristetes, nicht exklusives Nutzungsrecht im Rahmen seines Projekts.

Webtree behält sich das Recht vor, abgeschlossene Projekte zu Marketing- und Referenzzwecken (z.B. Website, Social Media) zu verwenden. Der Kunde kann dieser Verwendung jederzeit in Textform widersprechen.

11. Datenschutz und Auftragsbearbeitung

Soweit Webtree im Rahmen von Hosting, Betrieb oder Betreuung Personendaten bearbeitet, für die der Kunde verantwortlich ist, handelt Webtree als Auftragsbearbeiterin im Sinne von Art. 9 DSG. Webtree bearbeitet diese Daten ausschliesslich zur Erfüllung des Vertrags und nach Weisung des Kunden.

Webtree trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zur Datensicherheit, verpflichtet ihre Mitarbeitenden zur Vertraulichkeit und setzt Unterauftragsbearbeiter (insbesondere Hosting-Anbieter) nur ein, soweit diese ein gleichwertiges Datenschutzniveau gewährleisten. Die eingesetzte Infrastruktur befindet sich in der DACH-Region.

Bei Vertragsende gibt Webtree die bearbeiteten Personendaten nach Wahl des Kunden heraus oder löscht sie, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Auf Wunsch schliessen die Parteien einen separaten Auftragsbearbeitungsvertrag ab, der diesen AGB vorgeht. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.

12. Haftung

Webtree haftet für Schäden, die sie zu vertreten hat, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist wegbedungen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Haftung für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden bleibt in jedem Fall vorbehalten (Art. 100 OR).

Im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen ist die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen sowie Datenverlust. Der Kunde ist gehalten, eigene Sicherungskopien der von ihm gelieferten Inhalte zu behalten.

Soweit eine Haftung besteht, ist sie pro Schadensfall auf den Betrag begrenzt, den der Kunde für die betroffene Leistung in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis bezahlt hat.

Webtree haftet nicht für Störungen, Ausfälle oder Änderungen bei Drittanbietern (z.B. Suchmaschinen, Hosting-Provider, Zahlungsdienste, Plattformen) und nicht für Ereignisse ausserhalb ihres Einflussbereichs.

13. Änderungen dieser AGB

Webtree kann diese AGB anpassen. Bei laufenden monatlichen Paketen werden Änderungen dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde innert dieser Frist nicht, gelten die geänderten AGB als angenommen. Widerspricht er, gelten die bisherigen AGB bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin weiter.

Für bereits abgeschlossene Projektaufträge gelten die AGB in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung.

14. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Schaffhausen, Schweiz.

Stand: 3. September 2026 · Webtree Solutions GmbH, Beringen